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CSR-Berichtspflicht: Wer ist betroffen?

18. Mai 2022

Welche Unternehmen müssen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen? 

Das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) gilt in Deutschland seit 2017. Es verpflichtet bestimmte Unternehmen dazu, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Die CSR-Berichtspflicht betrifft alle kapitalmarktorientierten Unternehmen mit: 

  • über 500 Mitarbeitern im Schnitt eines Geschäftsjahres  
  • sowie einem Umsatzerlöse über 40 Millionen Euro 
  • und/oder einer Bilanzsumme über 20 Millionen Euro. 

Außerdem sind Banken und Versicherungsunternehmen betroffen. In der Summe macht das etwa 500 Unternehmen in Deutschland, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. Darüber hinaus können auch kleine und mittelständische Unternehmen betroffen sein, wenn sie ein Zulieferbetrieb sind und das abnehmende Unternehmen ESG-Informationen (Environmental, Social, Governance) einfordert. 

Die EU hat aber im Rahmen ihres Green Deal bereits beschlossen, die Berichtspflicht auszuweiten. Die bisherige Regelung wird durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzt. Sie wird ab 2024 stufenweise eingeführt und schlussendlich allein in Deutschland rund 15.000 Unternehmen dazu verpflichten, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie etwas weiter unten bzw. kompakt zusammengefasst in unserem Factsheet

Factsheet zur CSRD herunterladen

 


Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Wo fängt man an? Welche Daten sind wichtig? Und wie soll der CSR-Bericht veröffentlicht werden? Wir lassen Sie mit diesen Fragen nicht allein und haben das praxisorientierte Playbook "In 7 Schritte zum Nachhaltigkeitsbericht" entwickelt. 

Playbook herunterladen


 

Welchen Inhalt muss der Nachhaltigkeitsbericht aktuell haben? 

Hinsichtlich des CSR-RUG erstreckt sich der Inhalt eines Nachhaltigkeitsberichts auf fünf große Themenbereiche: Umwelt, Arbeitnehmer, Soziales, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung. Unternehmen müssen sich in jedem Themengebiet zu Maßnahmen, Zielen, Ergebnissen und Risiken äußern. 

  • Umweltbelange: Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Luftverschmutzung, Nutzung von erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energien, Schutz der biologischen Vielfalt
  • Arbeitnehmerbelange: Geschlechtergleichstellung, Arbeitsbedingungen, Achtung der Rechte der Arbeitnehmer:innen sowie der Gewerkschaften, Gesundheitsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Sozialbelange: Dialog auf kommunaler oder regionaler Ebene, Schutz und Entwicklung lokaler Gemeinschaften
  • Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen
  • Beschreibung der Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Die betroffenen Unternehmen können den Nachhaltigkeitsbericht separat oder in ihrem Lagebericht veröffentlichen.

Sollte ein betroffenes Unternehmen seiner Berichtspflicht nicht nachkommen, können Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro – abhängig von Umsatz und Gewinn – verhängt werden.

 


Zusätzliche Infos auch in der VERSO Academy

Weitere ausführliche und praxisorientierte Informationen zur CSR-Berichtspflicht erhalten Sie auch von unseren Referent:innen in der VERSO Academy. In unserer Schulung lernen Sie den kompletten CSR-Managementprozess bis hin zur Berichterstattung kennen und können Sie sich als CSR-Manager:in fortbilden lassen.

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Was ändert sich mit der CSRD? 

Zunächst einmal werden von der Corporate Sustainability Reporting Directive deutlich mehr Unternehmen betroffen sein. Dazu gehören alle kapitalmarktorientierten Unternehmen ab 10 Mitarbeitenden. Außerdem jedes Unternehmen, wenn es zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt:

  • mehr als 250 Mitarbeitende im Schnitt eines Geschäftsjahres
  • Nettoerlöse von mehr als 50 Millionen Euro
  • Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro. 

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Die ESRS Standards im Überblick  

Die EU führt mit der neuen Berichtspflicht CSRD auch einheitliche europäische Standards ein. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen dazu führen, dass Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger und vergleichbarer werden. Damit steigt für die betroffenen Unternehmen allerdings der Aufwand. Alle Infos gibt es im Factsheet zu den ESRS

Factsheet zu den ESRS herunterladen


 

Die Europäische Union zielt mit der CSRD darauf ab, dass mehr Unternehmen eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln oder ihre bisherige weiterentwickeln. Deswegen ändern sich wesentliche Dinge:

  • Der Nachhaltigkeitsbericht wird deutlich umfangreicher und qualitativ fordernder
  • Der ESG-Bericht wird unabhängig geprüft 
  • Der Nachhaltigkeitsbericht muss mit dem Lagebericht veröffentlicht werden 
  • Die Doppelte Wesentlichkeit (auch Doppelte Materialität) muss betrachtet werden
  • Der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) wird eingeführt
  • Die Berichte werden vergleichbarer

Alle Informationen rund um die CSRD, wer ab wann berichten muss und welche Angaben gefordert werden – das alles erfahren Sie kompakt zusammengefasst in unserem Factsheet

Factsheet zur CSRD herunterladen

 

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