Meeresschildkröte, die durch Plastikmüll schwimmt: Mit der neuen Green Claims Directive gegen Greenwashing sollen solche Bilder seltener werden
26.03.2024

Green Claims Directive: EU geht gegen Greenwashing vor

Während sich viele Unternehmen bemühen, durch eine Änderung ihrer Geschäftspraktiken nachhaltiger zu werden, gibt es leider auch einige schwarze Schafe: Unternehmen, die sich als nachhaltig präsentieren, um die damit verbundenen Vorteile zu erhalten (z.B. das Vertrauen der Kunden oder das Interesse von Investoren), aber in Wirklichkeit ihre Versprechen nicht einhalten. Um das einzudämmen, hat das EU-Parlament der Green Claims Directive zugestimmt.

Umweltangaben sind oft irreführend

Im Januar 2023 veröffentlichten DIE ZEIT und The Guardian eine brisante Geschichte über den führenden Anbieter von CO2-Zertifikaten Verra. Ein Teil der Emissionsgutschriften, die Unternehmen dazu dienten, ihren Treibhausgas-Ausstoß zu kompensieren, erbrachten demnach keine echten Kohlenstoffreduzierungen. Eine weitere Studie der Europäischen Kommission ergab, dass mehr als die Hälfte der von Unternehmen in der EU gemachten Umweltangaben vage oder irreführend waren, wobei satte 40 % der Angaben völlig unbewiesen waren. Und auch die grünen Labels führen Verbraucher:innen in die Irre: Die Hälfte aller grünen Labels bietet eine schwache oder nicht vorhandene Verifizierung.

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Die Reaktion der EU: die Green Claims Directive

Um gegen diese Praktiken vorzugehen, hat die EU-Kommission am 22. März 2023 einen Entwurf der Green Claims Directive veröffentlicht. Fast genau ein Jahr später, am 13. März 2024 stimmte das Europäische Parlament mit 467 Ja-Stimmen, 65-mal Nein und 74 Enthaltungen für die Green Claims Directive. Das Dossier wird nach den Europawahlen im Juni vom neuen Parlament weiterverfolgt werden. Die Richtlinie ist Teil des Circular Economy Action Plans, zu dem beispielsweise auch das kürzlich beschlossene Recht auf Reparatur gehört.

Die Ziele der neuen Verordnung:

  • Grüne Aussagen in der gesamten EU sollen zuverlässig, vergleichbar und überprüfbar sein;
  • Verbraucher:innen sollen vor Greenwashing geschützt werden;
  • Die Richtlinie soll einen Beitrag zur kreislauforientierten und grünen EU-Wirtschaft leisten, indem Verbraucher:innen fundierte Kaufentscheidungen treffen können;
  • Es sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen hinsichtlich der Umweltleistung von Produkten geschaffen werden.

Welche Umweltaussagen sind von der Green Claims Directive betroffen?

In der Green Claims Directive geht es um Aussagen im Rahmen der kommerziellen Kommunikation, die angeben, dass ein Produkt oder ein Unternehmen

  • eine positive oder keine Auswirkung auf die Umwelt hat,
  • weniger schädlich für die Umwelt ist als andere Produkte bzw. Unternehmen oder
  • dass seine Auswirkung im Laufe der Zeit verbessert wurde.

Umweltaussagen wie „grün”, „klimaneutral“ oder „zu 100% CO2-kompensiert” sind erfahrungsgemäß besonders häufig missverständlich und führen die Verbraucher:innen leicht in die Irre. Vor allem beim Thema CO2-Ausgleichsprojekte und -methoden will die EU mit expliziten Vorschriften für klimabezogene Aussagen mehr Transparenz schaffen.

Werden „Green Claims” verboten?

Unternehmen sind immer noch dazu ermutigt, über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten oder die Nachhaltigkeit ihrer Produkte zu kommunizieren. Dennoch wird eingeschränkt, wie und was kommuniziert werden darf. So ist es beispielsweise bei Nachhaltigkeitssiegeln wichtig, dass sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen, und allgemeine Umweltaussagen sind verboten, sofern es für die Leistung keinen Nachweis gibt. Auch dürfen keine Umweltaussagen für ein gesamtes Produkt getätigt werden, wenn diese sich nur auf einen Teilaspekt beziehen.

Welche Folgen hat die Anti-Greenwashing-Richtlinie für Unternehmen?

Die Richtlinie schreibt Unternehmen vor, ihre Umweltaussagen nun nachzuweisen, unabhängig prüfen zu lassen und sie anschließend transparent zu kommunizieren.

Wer der Richtlinie nicht folgt, hat mit satten Geldstrafen und dem Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen zu rechnen.

Was wird mit der Richtlinie gegen Greenwashing erreicht?

Mit der Einführung des neuen Regelwerks gegen Greenwashing werden sich Verbraucher:innen wieder besser auf Informationen in Nachhaltigkeitsberichten, auf Websites und auf Produktverpackungen verlassen können. Die immer zahlreicher auftauchenden privaten Umweltsiegel werden eingeschränkt, wenn das Siegel auf der Grundlage unbegründeter Behauptungen vergeben wird. Auf diese Weise müssen sich die Verbraucher:innen nicht mehr durch einen Dschungel von Umweltzeichen wühlen.

Die Einschränkung von Greenwashing bedeutet auch, dass der Wettbewerb fairer wird. Unternehmen, die wirklich etwas bewirken wollen, erhalten mehr Aufmerksamkeit und einen Vorteil auf dem Markt. Und natürlich profitiert davon unsere Erde, wenn Unternehmen die Nachhaltige Transformation tatsächlich vorantreiben.

Wie erstelle ich einen Nachhaltigkeitsbericht?

Einen aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, kann eine ganz schöne Herausforderung sein. Leichter geht es mit unserem praxisorientierten Playbook „In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht“.

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VERSO unterstützt das EU-Vorhaben, Greenwashing einzudämmen. In diesem Zuge beraten wir auch Sie und Ihr Unternehmen bei der Nachhaltigkeitskommunikation. Unsere Sustainability Consultants helfen Ihnen dabei, aussagekräftige Informationen zu veröffentlichen und dabei wahrheitsgemäß zu bleiben – sei es im Rahmen eines Nachhaltigkeitsberichts oder anderen internen und externen Kommunikationsformen.

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